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BFH, 03.08.1967 - IV 236/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Versagung der Umstellung auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft wegen mangelnder Neugründung
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 90, 14
- DB 1968, 599
- BStBl III 1967, 753
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.10.1966 - I 47/64
Umstellung des Wirtschaftsjahres nach dem Ausscheiden eines Gesellschafters und …
Auszug aus BFH, 03.08.1967 - IV 236/64
Sollte sich aus dem Urteil des I. Senats I 47/64 vom 11. Oktober 1966 (BFH 87, 153, BStBl III 1967, 86) insoweit, als dort die unentgeltliche Betriebsübertragung bei der Auswirkung auf das Wirtschaftsjahr der Veräußerung gleichgestellt wird, etwas anderes ergeben, so stimmt der erkennende Senat dem I. Senat nicht zu. - BFH, 18.03.1964 - IV 284/63 U
Umstellung des Wirtschaftsjahrs auf einen vom Kalenderjahr abweichenden Zeitraum
Auszug aus BFH, 03.08.1967 - IV 236/64
Im Urteil IV 284/63 U vom 18. März 1964 (BFH 79, 197, BStBl III 1964, 304) entschied der Senat, daß nach Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Personengesellschaft beim verbleibenden Gesellschafter keine Neugründung des Unternehmens vorliege, weil er als Gesellschafter Unternehmer des gesamten Betriebes gewesen sei und nach Ausscheiden des anderen Gesellschafters das bisherige Unternehmen als Einzelunternehmer fortführe. - BFH, 27.08.1953 - IV 296/52 U
Anforderungen an die Wareninventur für die Eröffnungsbilanz einer OHG - Gründung …
Auszug aus BFH, 03.08.1967 - IV 236/64
Damit habe ein neuer Ermittlungszeitraum begonnen (im Ergebnis ebenso Leusmann, Die steuerliche Betriebsprüfung 1963 S. 243 unter III;… Schlegeberger-Hildebrandt, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 4. Aufl., § 39 Anm. 7; Staub-Bondi, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, § 39 Anm. 2; Peters-Hermann, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 15 EStG Anm. 27 e; Reichsgericht in Leipziger Zeitschrift für deutsches Recht 1914 S. 689; Urteil des BFH IV 296/52 U vom 27. August 1953, BFH 58, 170, BStBl III 1953, 357).
- BFH, 19.08.1969 - VI R 27/69
Umstellung des Wirtschaftsjahres - Steuerliche Wirksamkeit - Einzelunternehmen - …
Sie machte im wesentlichen geltend: Der vom FA hinsichtlich der steuerlichen Anerkennung des Wirtschaftsjahres eingenommene Standpunkt stimme zwar mit der vom IV. Senat des BFH in den Urteilen IV 236/64 vom 3. August 1967 (BFH 90, 14, BStBl III 1967, 753) und IV 284/63 U vom 18. Mai 1964 (BFH 79, 197, BStBl III 1964, 304) vertretenen Auffassung überein.Nach dem BFH-Urteil IV 236/64 vom 3. August 1967 (a. a. O.) komme es für die Frage, ob bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Personengesellschaft mit einem von dem Einzelunternehmen abweichenden Wirtschaftsjahr eine Umstellung des Wirtschaftsjahres nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 EStG vorliege, entscheidend darauf an, ob bei wirtschaftlicher Betrachtung das bisherige Einzelunternehmen lediglich in anderer Rechtsform fortgeführt werde.
Diesem Gesetzeszweck werde die vom IV. Senat des BFH in dem Urteil IV 236/64 vom 3. August 1967 (a. a. O.) vertretene Auffassung der Auslegung des § 2 Abs. 5 Nr. 2 EStG gerecht.
Der Streitfall stimme mit dem Sachverhalt des Urteils des IV. Senats IV 236/64 vom 3. August 1967 (a. a. O.) in entscheidender Hinsicht überein.
Das FG hat zu Recht darauf hingewiesen, daß der hier vorliegende Fall im wesentlichen mit dem Sachverhalt übereinstimmt, der dem Urteil des IV. Senats IV 236/64 vom 3. August 1967 (a. a. O.) zugrunde lag.
- BFH, 18.02.1971 - IV R 206/67
Landwirt - Veräußerung von Grund und Boden - Mitnahme des Inventars - …
Ebenso hat er im umgekehrten Falle der Aufnahme eines Gesellschafters in das bisherige Einzelunternehmen in dem Urteil IV 236/64 vom 3. August 1967 (BFH 90, 14, BStBl III 1967, 753) entschieden. - BFH, 26.09.1968 - IV 244/65
Umstellung eines Wirtschaftsjahres bei Aufnahme von Gesellschaftern in eine …
Auch im vorliegenden Fall war das Einvernehmen mit dem FA Voraussetzung für die Wirksamkeit der Umstellung des Wirtschaftsjahres, weil der bisherige Einzelunternehmer trotz Aufnahme seiner Kinder als Kommanditisten sein bisheriges Unternehmen bei wirtschaftlicher Betrachtung lediglich in anderer Rechtsform fortsetzte (vgl. Urteil des Senats IV 236/64 vom 3. August 1967, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 90 S. 14 - BFH 90, 14 -, BStBl III 1967, 743). - BFH, 22.08.1968 - IV 244/63
Zur Frage der Umstellung des Wirtschaftsjahres eines im Wege der …
Der Senat wandte ferner im Urteil IV 236/64 vom 3. August 1967 (BFH 90, 14, BStBl III 1967, 753) gleichartige Grundsätze bei Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen an und hielt es nicht für gerechtfertigt, die Fälle des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer zweigliedrigen Gesellschaft und des Eintritts eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen unterschiedlich zu behandeln.